Frage zu Nebenkostenabrechnung als Mieter

gt3driver

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Hallo zusammen,

habe mal eine Frage zu meiner NK Abrechnung.
Vorweg, wohne als Mieter im 6 Parteien Haus, gab mit der alten Hausverwaltung immer Probleme (bis zur Selbstanzeige der Hausverwaltung/bzw. der Mitarbeiter)
Habe seit 2013 nur einmal eine NK Abrechnung (2015) bekommen.

Nun gibt es seit Mai eine neue Hausverwaltung, die unter anderem alles aufarbeitet und sich nun um dieses Objekt kümmert. In einer Hausbegehung letzte Woche wurde bereits mitgeteilt, dass die NK Abrechnungen für 2017 und 2018 noch gemacht werden können, davor nichtmehr wegen fehlender Daten.

Heute bekomme ich die Abrechnungen für 2017 und 2018 und ich soll jeweils 160 und 120 Euro nachzahlen. Aufgrund fehlender Zählerstände für Wasser, wurden die Wasserkosten aufgeteilt.

2 Fragen:
- wenn ich das richtig im Netz gelesen habe, ist die 2017er Abrechnung nichtig, weil diese bis Januar 2019 hätte zugestellt werden müssen. Oder? Da sollte ja eine Mitteilung von mir an die Hausverwaltung ausreichen?!
- Können die Wasserkosten einfach aufgeteilt werden? Es gibt ja Wohnungen, da wohnen 2 oder 3 oder 4 Personen, ist ja dann nicht gerade gerecht aufgeteilt für andere, die alleine oder zu zweit wohnen....

Was meint Ihr dazu?
 
Zu 1, ja, für 2017 ist zu spät, kannst Du ablehnen.
Zu 2, nur nach qm geht nicht, es muss die Anzahl der typischerweise dort Wohnenden berücksichtigt werden. Zumindest zu Hälfte. Hatte ich nämlich auch mal als ich noch zur Miete gewohnt habe, da gab es auch keine Wasseruhren je Wohnung.
 
Hast du nicht selbst dein Zählerstände aufgeschrieben?
- wenn ich das richtig im Netz gelesen habe, ist die 2017er Abrechnung nichtig, weil diese bis Januar 2019 hätte zugestellt werden müssen. Oder? Da sollte ja eine Mitteilung von mir an die Hausverwaltung ausreichen?!
Meine auch mir das mal so angelesen zu haben. Als Mieter kann man weiter zurück nachfordern, als Vermieter nur 2 Jahre.
 
Okay, Wasseruhren gibt es, aber halt keine genauen Zählerstande mehr.
@Benson leider nicht :doh: Nur ab Dezember 2018 habe ich..

Dann werde ich mal ein Schreiben aufsetzen, dass ich 2017 ablehne, und für 2018 eine Korrektur fordere.
 
zu 1) zitiere ich einfach mal das Gesetz (§ 556 BGB): "Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."

zu 2) Ja können sie, entscheidend ist aber was im Mietvertrag steht. Steht dort nichts, wird die Wohnfläche als Verteilungsschlüssel hergenommen. Steht in 556a BGB.
 

Es wurde ja nicht nach qm aufgeteilt, sondern einfach durch die Anzahl der Parteien im Haus (6) geteilt:
Dabei wird nicht berücksichtigt, wieviele Personen Pro Haushalt leben. Bei uns ist es 1x2 Personen, 1x3 Personen, 4x1 Person.
Selbiges bei Abfallbeseitigungskosten


Bezeichnung

Schlüssel

Ihr Anteil/


Alle Anteile

Gesamtkosten

Ihr Anteil

Wasser/Kanal

Personen/Tage

365/

2190

1873,73€

312,29€

Abfallbeseitigung

Personen/Tage

365/

2190

450,10€

75,02€
 
Es wurde ja nicht nach qm aufgeteilt, sondern einfach durch die Anzahl der Parteien im Haus (6) geteilt:
Dabei wird nicht berücksichtigt, wieviele Personen Pro Haushalt leben. Bei uns ist es 1x2 Personen, 1x3 Personen, 4x1 Person.
Selbiges bei Abfallbeseitigungskosten


Bezeichnung

Schlüssel

Ihr Anteil/

Alle Anteile

Gesamtkosten

Ihr Anteil

Wasser/Kanal

Personen/Tage

365/

2190

1873,73€

312,29€

Abfallbeseitigung

Personen/Tage

365/

2190

450,10€

75,02€

Das würde ich reklamieren mit dem Verweis auf die unterschiedliche Anzahl der Bewohner und auf eine entsprechend korrigierte Abrechnung verlangen. Gerade bei Verbrauch ist es doch abhängig von der Anzahl der Bewohner.
 
Also ich hätte an deiner Stelle ganz sicher sehr gut protokollierte Ablesewerte vom Wasserzähler :fies:
Die kannst du der Hausverwaltung einfach mal vorlegen und schauen wie sie reagieren :pfeif2:
 
Wie gesagt, ich habe welche von Dezember, damit habe ich also 6 Monate Werte und kann diese natürlich hochrechnen ;)
 
Wobei das Wasser für 2 ungefähr hinkommt, ich alleine hatte immer so um die 150 Euro im Jahr. Mit einem Weibchen wird das nicht weniger werden. :)
 
Ich bin aber alleine in der Wohnung ;) Und zudem letztes Jahr immer bei meinem "Weibchen" gewesen :biggrin:
 
Wie viel € machen denn die Wasserkosten aus? 20? :D

Ok, 60 wenn man auf Personen rechnet...

Deswegen habe ich in meinen Häusern überall Zähler drin, auf solche Diskussionen hätte ich keine Lust.
 
Ich will halt nicht einfach zahlen und gut ist, sollte schon korrekt und realistisch sein. Geht halt nicht um 20€ sondern um 160€ die mir mehr berechnet wurden.

Es sind Zähler im Haus, die alte Hausverwaltung hat leider nichts gemacht/abgelesen bzw. Unterlagen sind weg. Das ist das Problem.

Habe nun das Schreiben versendet, für 2017 abgeleht und 2018 mit bitte um Korrektur inkl. Aufschlüsselung, Berechnung und Protokollierung meiner Zählerstände, dass ich einen Verbrauch von ca. 150€ hatte und nicht wie von denen berechnet 312€....
Mal sehen was da kommt. Werde berichten.
 
Habe heute eine Antwort bekommen für das Jahr 2018. 2017 scheint wirklich hinfällig.
Was ist davon zu halten?! Also einfach zahlen die 110 Euro? Oder abwarten? Frist ist 16.07.19.
Wahnsinn auch, dass da 7Jahre ein Pärchen wohnt, aber nur einer gemeldet ist...
Screenshot_20190713-150413-01.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wahnsinn auch, dass da 7Jahre ein Pärchen wohnt, aber nur einer gemeldet ist...
Anhang anzeigen 9382

Hat der Vermieter überhaupt Ahnung von seiner Materie? Er schreibt: "Es dürfen nur die Personen gerechnet werden, die dort auch gemeldet sind. Aus diesem Grund ist eine Änderung rechtlich nicht möglich."

Das stimmt so nicht! Die Anmeldung an einer Adresse spielt keine Rolle, sondern die tatsächliche Nutzung! Ist höchstrichterlich entschieden worden:

"Maßgebend ist die tatsächliche Benutzung einer Wohnung, die melderechtliche Registrierung ist nicht relevant (BGH WuM 2008, 151)."

Quelle:
https://www.nebenkostenabrechnung.com/personenzahl-als-verteilerschluessel/

Natürlich gibt es regelmäßig Ärger deswegen, denn manche Leute meinen, wenn sie "nur" 6 Tage in der Woche anwesend sind und 1 Nacht an ihrer Meldeadresse schlafen, seien sie als "Besucher" zu zählen. Die Problematik ist auch, dass der Vermieter beweisen muss, wie viele Personen dauerhaft anwesend waren und ist ggf. in Beweispflicht, wenn der Mieter das bestreitet.

Hier noch etwas mehr darüber:

https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-personentage/
 
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