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Hallo zusammen,
habe mal eine Frage zu meiner NK Abrechnung.
Vorweg, wohne als Mieter im 6 Parteien Haus, gab mit der alten Hausverwaltung immer Probleme (bis zur Selbstanzeige der Hausverwaltung/bzw. der Mitarbeiter)
Habe seit 2013 nur einmal eine NK Abrechnung (2015) bekommen.
Nun gibt es seit Mai eine neue Hausverwaltung, die unter anderem alles aufarbeitet und sich nun um dieses Objekt kümmert. In einer Hausbegehung letzte Woche wurde bereits mitgeteilt, dass die NK Abrechnungen für 2017 und 2018 noch gemacht werden können, davor nichtmehr wegen fehlender Daten.
Heute bekomme ich die Abrechnungen für 2017 und 2018 und ich soll jeweils 160 und 120 Euro nachzahlen. Aufgrund fehlender Zählerstände für Wasser, wurden die Wasserkosten aufgeteilt.
2 Fragen:
- wenn ich das richtig im Netz gelesen habe, ist die 2017er Abrechnung nichtig, weil diese bis Januar 2019 hätte zugestellt werden müssen. Oder? Da sollte ja eine Mitteilung von mir an die Hausverwaltung ausreichen?!
- Können die Wasserkosten einfach aufgeteilt werden? Es gibt ja Wohnungen, da wohnen 2 oder 3 oder 4 Personen, ist ja dann nicht gerade gerecht aufgeteilt für andere, die alleine oder zu zweit wohnen....
Was meint Ihr dazu?
habe mal eine Frage zu meiner NK Abrechnung.
Vorweg, wohne als Mieter im 6 Parteien Haus, gab mit der alten Hausverwaltung immer Probleme (bis zur Selbstanzeige der Hausverwaltung/bzw. der Mitarbeiter)
Habe seit 2013 nur einmal eine NK Abrechnung (2015) bekommen.
Nun gibt es seit Mai eine neue Hausverwaltung, die unter anderem alles aufarbeitet und sich nun um dieses Objekt kümmert. In einer Hausbegehung letzte Woche wurde bereits mitgeteilt, dass die NK Abrechnungen für 2017 und 2018 noch gemacht werden können, davor nichtmehr wegen fehlender Daten.
Heute bekomme ich die Abrechnungen für 2017 und 2018 und ich soll jeweils 160 und 120 Euro nachzahlen. Aufgrund fehlender Zählerstände für Wasser, wurden die Wasserkosten aufgeteilt.
2 Fragen:
- wenn ich das richtig im Netz gelesen habe, ist die 2017er Abrechnung nichtig, weil diese bis Januar 2019 hätte zugestellt werden müssen. Oder? Da sollte ja eine Mitteilung von mir an die Hausverwaltung ausreichen?!
- Können die Wasserkosten einfach aufgeteilt werden? Es gibt ja Wohnungen, da wohnen 2 oder 3 oder 4 Personen, ist ja dann nicht gerade gerecht aufgeteilt für andere, die alleine oder zu zweit wohnen....
Was meint Ihr dazu?