Fragen zum Tragfähigkeitsindex PKW Reifen

MaV3RiX

Kennt sich jemand von Euch mit dem Tragfähigkeitsindex bei Reifen aus?
Ich habe folgendes Problem:
Mein Fahrzeug hat eine maximale Achslast von 965kg (=482,5kg/Rad). Nun möchte ich für den Winter V-Reifen (bis 240km/h) kaufen. Die Reifen gibt es ohne XL mit einem Tragfähigkeitsindex von 93 (650kg). Nun habe ich gelesen, dass der Reifen bei 240km/h nur noch mit 91% belastet werden darf. Das wären nun immernoch 591,5kg und somit völlig ausreichend.
In meinem Fahrzeugschein sind jedoch nur Reifen mit 94W eingetragen. Hat das irgendeine Relevanz? Ich dachte, diese Angaben wären so eine Art Mindestwert.

Danke für Eure Hilfe!
 
Soweit ich weiß, darfst du den eingetragenen Traglastindex nicht unterschreiten.
Genausowenig wie den Speed Index (außer bei Winterreifen incl Aufkleber).
Drüber darfst du ohne Einschränkung gehen.

Hab das schon ein paar mal gehört, als jemand 215er auf nen Golf R ziehen wollte. Die bekommt man aber nur mit nem kleineren TL Index als der R eingetragen hat und somit mussten die zum TÜV und ablasten
 
Die Frage ist halt: Zählt der Lastindex der sich aus der maximalen Achslast ergibt, oder einfach das was im Fahrzeugschein steht?
Bei einer Achslast von max. 965kg und eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 237km/h, brauche ich doch weder W-Reifen noch einen Lastindex von 94. Trotzdem steht das im Fahrzeugschein. Warum? :confusednew: :irre:
 
Wenn meine o.g. Info richtig ist, dann zählt das was im Schein steht.
 
Das hab ich auch so in Erinnerung, ergibt aber keinen Sinn. Wofür dann die Lastindex-Tabelle?
 
Steht unter Lastindex aber anders:

Kennbuchstabe e: Tragfähigkeitskennziffer (LI für Last-Index oder auch Load Index)
Der Last-Index ist eine Kennzahl für die Belastbarkeit des Autoreifen. Jedem LI-Wert wird, auszugsweise dargestellt in nachfolgender Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel im Bild:"82" entspricht 475 kg bei einem Reifenfülldruck von 2,5 bar. Jede Reifendruckreduzierung verringert die Tragfähigkeit des Reifens. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zu Ausnahmen von dieser Vorschrift siehe auch unter „Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?“.

Demnach ergibt aber der LI von 94 bei meinem Wagen wohl doch irgendwie Sinn, weil ich meine Reifen nicht mit 2,5bar fahre und sie dadurch auch nicht die höhere Tragfähigkeit haben.
 
Siehe:

[article]Lastindex LI:

s. Punkt "Lastindex" . Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.


Neuerung seit Ende 2004 ¹)

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

Bitte unbedingt beachten: Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (also V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt "Lastindex".

Um Zweifel auszuschließen sollte das Fachpersonal des Reifenhandels zu der richtigen Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen und Fahrzeugpapiere bereithalten.

¹) Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG
[/article]
 
genau. aber auch wenn man 10% für die geschwindigkeit über 210km/h von der tragfähigkeit abzieht, bräuchte ich keine 94er reifen. zumindest wenn ich mit 2,5bar rumfahren würde. da ich jedoch nur mit 2,2/1,8bar (Fahrzeugherstellerangabe) herumfahre, passts dann zumindest näherungsweise. die 93er reifen wäre sicher auch kein problem, aber dann nehm ich halt doch die XL.
 
Soweit ich mich an meine Zeit in der Homologation erinnere, gelten die 91% bei 240 nur für den Hersteller des Fahrzeugs. D.h. fährt ein Auto 240 vmax, reichen keine V-Reifen mehr, sondern der Hersteller muss ein W oder höher eintragen.

Für den TÜV ist aber meines Wissens lediglich relevant, dass die Traglast des Reifens größer als nötig ist und der Geschwindigkeitsindex ausreicht.

965kg Vorderachslast ist aber auch ne Steilvorlage in diesem Audiverächterforum ;).
 
965 ist die zulässige, maximale achslast. mein fahrzeug ist mit 237km/h eingetragen, aber wahrscheinlich kommt das W daher, dass das Coupé wohl die 240km/h erreicht.
 
Soweit ich mich an meine Zeit in der Homologation erinnere, gelten die 91% bei 240 nur für den Hersteller des Fahrzeugs. D.h. fährt ein Auto 240 vmax, reichen keine V-Reifen mehr, sondern der Hersteller muss ein W oder höher eintragen.

Für den TÜV ist aber meines Wissens lediglich relevant, dass die Traglast des Reifens größer als nötig ist und der Geschwindigkeitsindex ausreicht.

965kg Vorderachslast ist aber auch ne Steilvorlage in diesem Audiverächterforum ;).
Bzgl. des Geschwindigkeitsindexes gilt folgendes:
[article=http://www.gtue-linnich.de/docs/info_O509-1.pdf]Welcher Geschwindigkeitsindex ist mindestens erforderlich?

Der Geschwindigkeitsindex, auch Speed-Index genannt, gibt die Geschwindigkeit an, die mit dem Reifen höchstens gefahren werden darf. Der erforderliche Geschwindigkeitsindex muss der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH, Ziff. 6 im Fahrzeugschein) des Fahrzeugs zuzüglich eines Sicherheitszuschlags entsprechen. Er errechnet sich demnach unabhängig von dem bei den Reifen im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex nach der Faustformel bbH + 9 km/h oder exakt rechnerisch: bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH).

Beispiel:
Ziff. 6: 178 km/h
Ziff. 20/21: 195/65 R15 91H
178 km/h + 9 km/h = 187 km/h
➥ T-Reifen ist gerade noch ausreichend![/article]

Mit der max. zulässigen Vorderachslast ist er ja knapp unterhalb des 335i F30 (980kg). ;) Ein 335d xDrive liegt sogar bei 1065kg.
 
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